III. Verfahren und Teilnahmebedingungen
Die Förderung wird zunächst als Ideenwettbewerb durchgeführt und unterteilt sich in folgende drei Phasen:
- Phase 1 (Dezember 2009 – Mai 2010): Erarbeitung und Einreichung von FuE-Projektvorschlägen
- Phase 2 (Juni 2010): Bewertung und Auswahl der besten FuE-Projektvorschläge zur Förderung unter Einbeziehung einer unabhängigen Jury; Bekanntmachung der ausgewählten Preisträger
- Phase 3 (ab Juli 2010): Strukturierung der Förderanträge und Bewilligung der BMWi-Zuwendungen; anschließend Projektstart.
Gefördert werden im vorwettbewerblichen Bereich liegende Verbundvorhaben, die die unter dem Gegenstand der Förderung aufgeführten Themenbereiche im Sinne der unten genannten Auswahlkriterien optimal abdecken. Zuwendungsempfänger können private und öffentliche Unternehmen der IKT-Branche, Anwenderunternehmen, Verwaltungen sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland sein. Das Vorhaben und die Ergebnisverwertung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
Die Organisation eines Verbundes soll sich in der Regel auf maximal 5 Antragsteller beschränken. Die Antragsteller können weitere Akteure für notwendige fachliche Zuarbeiten in Form von Aufträgen in das Forschungsprojekt einbeziehen.
Über die Teilnahme an der Fördermaßnahme entscheidet der Wettbewerb. Auf der Grundlage der FuE-Projektvorschläge werden die interessantesten Vorhaben durch eine unabhängige Jury zur Förderung empfohlen. Kriterien hierfür sind:
Innovationspotenzial
- Innovationsgehalt, Ganzheitlichkeit und Originalität des Lösungsansatzes
- Wissenschaftliche Qualität
- Bewältigung der Komplexität
Umsetzbarkeit
Konsortium
- Potenzial und Kompetenz der Forschungs-, Umsetzungs- und Anwendungspartner
- Vollständigkeit und Relevanz des Konsortiums (Akteure, Disziplinen)
- Finanzierung des Eigenanteils (Bonität)
- Existierende Vorarbeiten sowie Bezug zu relevanten nationalen und internationalen Aktivitäten
Markt- und Anwendungspotenzial
- Qualität des Verwertungskonzeptes und der Geschäftsmodelle
- Ausstrahlungskraft der Modellregion sowie Übertragbarkeit / Nachhaltigkeit der Lösung
- Kundenorientierung
- Bedeutung von Marktsegmenten und Zielgruppen, Breitenwirkung, Akzeptanz, Anreizstrukturen (Best-Practice oder Multiplikatoreneffekte)
- Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale
Wo es angemessen ist, sollten die Kriterien mit konkreten Angaben hinterlegt werden.
Alleinstellungsmerkmale
In den Projektskizzen sollte aus Sicht des einreichenden Konsortiums herausgestellt werden, was die spezifischen Charakteristika sind, die das Projekt gegebenenfalls von anderen Projekten bzw. Ansätzen unterscheidet.
Auf die Möglichkeit der multinationalen Forschungskooperation im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA wird hingewiesen. Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter www.eureka.dlr.de/ verfügbar.
Mit der Durchführung des Wettbewerbs wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Konvergente IKT/Multimedia im Auftrag des BMWi
Linder Höhe
51147 Köln
beauftragt.
Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Magdalena Schewell
it2green@dlr.de
Tel.: 02203 601-3672
Fax: 02203 601-3017
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:
Dr. Christian Schmidt
c.schmidt@dlr.de
Tel.: 02203 601-2801
Projektvorschläge müssen über das Internet eingereicht werden. Die für eine Beteiligung am Wettbewerb benötigten Informationen sind unter
www.it2green.de abrufbar. Dort findet sich auch das elektronische Formular zur Bewerbung und zur Eingabe der Projektskizze. Ihr Projektvorschlag liegt passwortgeschützt auf dem Server des DLR und kann bis zum Ausschreibungsende bearbeitet werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Damit Ihre Online-Bewerbung Bestandkraft erlangt, muss sie bis zum Ausschreibungsende beim DLR schriflich bestätigt werden. Zu diesem Zweck können Sie von der Webseite eine Druckversion Ihres Projektvorschlags erstellen und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass für jedes Konsortium nur eine Anmeldung zulässig ist (d.h. die Anmeldung erfolgt projekt-, nicht partnerbezogen).
Ausschreibungsende ist der 31. Mai 2010 um 12:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird der Serverzugang geschlossen. Der Ausdruck der Bewerbung ist davor zu realisieren! Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen auf dem Postweg mit dem Poststempel spätestens vom 31. Mai 2010 bzw. über Kurier beim DLR eingehen. Einreichungen per Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Das DLR speichert die in den Projektskizzen gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form. Sie werden zur Auswahl durch die Jury und zur Abwicklung des Projektes verarbeitet. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt. Lediglich die Teilnehmer und die Projekttitel werden bekannt gegeben.
Die Anbieter der ausgewählten Projekte werden zur Einreichung eines Antrages aufgefordert. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Bundeshaushalt soll die Umsetzung der 5 - 10 besten Modellvorhaben für einen Zeitraum von etwa 3 Jahren mit insgesamt voraussichtlich bis zu ca. 30 Mio. Euro gefördert werden. Infrastrukturinvestitionen (z.B. in Standard-Software/Hardware oder firmeneigene EDV) werden nicht in die Förderung einbezogen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Förderquoten nach Artikel 87 des EG-Vertrages in Verbindung mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuEuI-Beihilfen gewährt.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 % - 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Bei den übrigen Einrichtungen ist eine angemessene Eigenbeteiligung erwünscht; diese muss bei Institutionen, die auf Kostenbasis gefördert werden, mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenskosten betragen. FuE-Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100% gefördert werden.
Die Förderung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWi (NKBF 98, ANBest-P u.a.). Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller ggf. nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dies seine wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).
Diese Ausschreibung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zeitgleich wird die Internetseite www.it2green.de frei geschaltet. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausschreibung wird die Begleitforschung strukturiert. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, hieran und an anderen vom BMWi durchgeführten Transfermaßnahmen mitzuwirken.
Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen werden die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs „IT2Green“ akzeptiert.

